Auftragsfotografie
Als Veranstalter oder Eventagentur wünschen Sie sich lebendige und atmosphärische Fotos, die die Stimmung Ihrer Veranstaltung optimal widerspiegeln. Meine Arbeit als Fotograf zeichnet sich aus, durch Blick für Situationen und Stimmungen und besonders durch sparsamen Einsatz von Blitztechnik. Ihre Vorteile: keine überblitzten Motive, seltenere Störungen Ihrer Gäste und Akteure und vor allem viel Atmosphäre in Ihrer Eventdokumentation. Als erfahrener Fotograf weiß ich, worauf es Ihnen ankommt für eine abgerundete fotografische Dokumentation Ihres Events.
Mit diesen Bildern können Sie Ihre Geschichten erzählen. Von Menschen und Unternehmen, Herausforderungen und Erfolgen. Mich begeistern Fotos, die Geschichten transportieren. Deshalb schaffe ich für Sie Fotografie auf höchstem Niveau durch genaues und unaufdringliches Beobachten. Damit Ihre Werbung ankommt und Vertrauen bildet, Ihre Unternehmenskommunikation gelingt und die Erinnerung lebendig bleibt. Meine Stärken sind überzeugende Dokumentationen, aufmerksame Beobachtungen, lebendige Inszenierungen und authentische Portraits. Mit dem Blick für das Besondere und Individuelle entstehen Fotos in moderner Bildsprache, höchster Qualität und mit viel Persönlichkeit.
Die Kostenvoranschläge nach individueller Absprache.
Lizenzen
Sie benötigen eine Lizenz für die Nutzung meiner Fotografien? Ihnen gefallen meine Fotografien, dass Sie eines davon gerne als Poster an der Wand hängen möchten oder in verschiedenen Medien nutzen möchten? Dann ist das kein Problem, senden Sie einfach eine email an: daniel@bahrmann.de mit den Angaben zu Titel oder Nummer des Bildes.Bitte beachten Sie: Die Nutzung der Fotografien ist nur gegen Honorar + 7% Mwst. sowie Urhebernennung möglich. Jegliche kommerzielle Nutzung ist Honorar - und Mehrwertsteuerpflichtig! Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger Absprache mit dem Urheber! Auch die Darstellung und Weiternutzung im INTERNET ist grundsaetzlich honorar und mehrwertsteuerpflichtig; auch als 1 : 1 Kopie in INTERNET-Ausgaben von Tageszeitungen und Magazinen. Die Autoren-Nennung gilt auch für die INTERNET - Darstellung gemäß § 13 Urh Ges.